Die Abgeltungssteuer ist doch wie die Kapitalertragssteuer zu sehen, oder nicht?
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Zitat:Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Zusammen mit der Einführung des Gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat sie seit dem 1. Januar 2009 auch bei Privatanlegern für bestimmte Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer). Vor diesem Zeitpunkt hatte sie diese nur bei (zum Beispiel rein ausländischen) Körperschaften in speziellen Fällen.
In zahlreichen Ausnahmefällen entfällt die Abgeltungswirkung der KapESt. Sie wird dann bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.
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