Entscheidend finde ich bei dem Zustandekommen des Gesetzes vor Weihnachten, dass der Entwurf (Drucksache 19/15876 vom 11.12.2019) viel harmloser war, als die entgültige Fassung des Gesetzes vom 21.12.2019. Die wollte wohl keiner, aber als die SPD bemerkte, dass diese Fassung beinhaltete, dass praktisch kein Privatanleger in 2021 Termingeschäfte anfassen darf (ohne in eine riesige Steuerfalle zu laufen, die Privatinsolvenz bedeuten kann, ohne eigentlich Verlust gemacht zu haben...) verteidigen sie das Gesetz natürlich mit Leib und Seele, weil sie genau das ja immer erreichen wollten. Einige schlaue Leute im Finanzausschuss des Bundesrates haben wohl gemerkt, dass dieses Gesetz womöglich verfassungswidrig ist und auch sonst für erhebliches Chaos sorgt, gerade auch bei den Finanzämtern oder auf gut deutsch das Gesetz vollkommener Schwachsinn ist (im Ausland packen sich alle an den Kopf, was da in D erlassen wird) und der Bundesrat hat das Gott sei Dank auch so gesehen. Nun geht das aber alles weiter und wird ganz schön kompliziert...
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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