Ich habe mal folgendes zusammengefasst: Über Ergänzungen oder konstruktive Kritik würde ich mich freuen.
Kurzfassung: Argumente gegen §20 Absatz 6 Satz 5 (Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften)
siehe auch Beschlussdrucksache des Bundesrates "Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020" 503/20, Seite 18 (10.b)
- Das Wichtigste zuerst: Niemanden nützt dieses Gesetz!
- Hohe Wahrscheinlichkeit einer vorliegenden Verfassungswidrigkeit.
- In der Fachliteratur gilt das Gesetz als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip.
- Bürger werden in ihrer Freiheit und Eigenbestimmung der Geldanlage erheblich eingeschränkt.
- Dem notwendigen Absichern und der Risikominimierung in der Geldanlage eines privaten Anlegers wird entgegengewirkt.
- Das Gesetz führt eindeutig zu Steuermindereinnahmen.
- 2009 wurde – höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip.
- Privatleute werden benachteiligt.
- Arbeitsplätze gehen verloren, denn die Privatleute leisten mit ihren Termingeschäften einen erheblichen Anteil (wahrscheinlich 70%) bei den Einnahmen der größten deutschen Broker (z.B. comdirect und ConsorsBank) und auch bei den anderen Banken nimmt dieser Anteil dank eines gesteigerten Wissens und aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase stetig an Bedeutung zu.
- Die Finanzverwaltung wird vor nahezu unlösbare Problem gestellt, der Privatanleger kann in Steuerfallen tappen.
- Große Konfusion und Streitpotential über die Definition von "Termingeschäften".
- Womöglich treibt das Gesetz den privaten Anleger zu hochriskanten Spekulationen in Form von ungewollten Aktienspekulationen (z.B. Pennystocks oder Aktien von fragwürdigen Unternehmen etc.) oder in die Hände von Betrügern, die hohe Renditen mit Geldanlagen versprechen
- Vertrauen in die Politik geht verloren.
- Das Ausland wundert sich über einen Staat, wo Steuern auf Verluste anfallen können.
- Ausländische Investoren werden weiter verschreckt.
- Termingeschäfte sind ein unabdingbares Mittel für die sinnvolle Verwaltung eines privaten Depots und nur eine symmetrische Besteuerung lässt eine sinnvolle Verwendung zu.
- Womöglich basiert das Gesetz m.E. auf ein persönliches Motiv eines SPD-Abgeordneten, der es vermochte, die Komplexität des Themas für sich und eine Ideologie zu nutzen, die von der Mehrheit nicht getragen wird. Dabei ging es vorrangig um subjektive Ansichten und nicht um Objektivität.
- Nach wie vor steht eine Verwechslung von Totalverlusten mit Verlusten während der Laufzeit in Raum. Der Kompromiss, den die CDU mit der SPD eingehen wollte, basierte lediglich auf die Regelung der Totalverluste (Satz 6) und nicht auf Satz 5, dessen Ursprung nicht geklärt ist. Gesetzentwurf und Gesetzestext passen nicht zusammen.
Kurzfassung: Argumente gegen §20 Absatz 6 Satz 5 (Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften)
siehe auch Beschlussdrucksache des Bundesrates "Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020" 503/20, Seite 18 (10.b)
- Das Wichtigste zuerst: Niemanden nützt dieses Gesetz!
- Hohe Wahrscheinlichkeit einer vorliegenden Verfassungswidrigkeit.
- In der Fachliteratur gilt das Gesetz als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip.
- Bürger werden in ihrer Freiheit und Eigenbestimmung der Geldanlage erheblich eingeschränkt.
- Dem notwendigen Absichern und der Risikominimierung in der Geldanlage eines privaten Anlegers wird entgegengewirkt.
- Das Gesetz führt eindeutig zu Steuermindereinnahmen.
- 2009 wurde – höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip.
- Privatleute werden benachteiligt.
- Arbeitsplätze gehen verloren, denn die Privatleute leisten mit ihren Termingeschäften einen erheblichen Anteil (wahrscheinlich 70%) bei den Einnahmen der größten deutschen Broker (z.B. comdirect und ConsorsBank) und auch bei den anderen Banken nimmt dieser Anteil dank eines gesteigerten Wissens und aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase stetig an Bedeutung zu.
- Die Finanzverwaltung wird vor nahezu unlösbare Problem gestellt, der Privatanleger kann in Steuerfallen tappen.
- Große Konfusion und Streitpotential über die Definition von "Termingeschäften".
- Womöglich treibt das Gesetz den privaten Anleger zu hochriskanten Spekulationen in Form von ungewollten Aktienspekulationen (z.B. Pennystocks oder Aktien von fragwürdigen Unternehmen etc.) oder in die Hände von Betrügern, die hohe Renditen mit Geldanlagen versprechen
- Vertrauen in die Politik geht verloren.
- Das Ausland wundert sich über einen Staat, wo Steuern auf Verluste anfallen können.
- Ausländische Investoren werden weiter verschreckt.
- Termingeschäfte sind ein unabdingbares Mittel für die sinnvolle Verwaltung eines privaten Depots und nur eine symmetrische Besteuerung lässt eine sinnvolle Verwendung zu.
- Womöglich basiert das Gesetz m.E. auf ein persönliches Motiv eines SPD-Abgeordneten, der es vermochte, die Komplexität des Themas für sich und eine Ideologie zu nutzen, die von der Mehrheit nicht getragen wird. Dabei ging es vorrangig um subjektive Ansichten und nicht um Objektivität.
- Nach wie vor steht eine Verwechslung von Totalverlusten mit Verlusten während der Laufzeit in Raum. Der Kompromiss, den die CDU mit der SPD eingehen wollte, basierte lediglich auf die Regelung der Totalverluste (Satz 6) und nicht auf Satz 5, dessen Ursprung nicht geklärt ist. Gesetzentwurf und Gesetzestext passen nicht zusammen.