(29.10.2020, 20:49)Honnete schrieb: Entscheidend ist, dass im Betriebsvermögen wesentlich mehr Abzüge möglich sind. Während Sie im Privatvermögen auf den Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € beschränkt sind. Können Sie im Betriebsvermögen alles abziehen. Es gibt zwar auch hier einige Beschränkungen, aber Sie erzielen durch diese Betriebsausgaben eine weitaus geringere Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Denken Sie alleine daran, dass Sie Reisekosten zu den Hauptversammlungen absetzen können. Sie können Ihre Taschenrechner, Laptop, Arbeitszimmer und anderes steuerlich geltend machen. Wenn Sie sogar auf Pump mit Aktien handeln, dann sind auch die Zinsen für das Fremdkapital abziehbar (Keine Empfehlung). Dadurch können Sie Ausgaben die Sie jetzt schon haben steuerlich wirksam angeben.
Eine genaue Zahl, ab wann es sich lohnt, kann man damit eher von der Kostenseite her ausfindig machen. Sollten die Kosten also weit über dem Sparerpauschbetrag liegen, dann ergibt die Überführung von Vermögen in die GmbH Sinn.
https://www.finanzgefluester.de/lohnt-si...ende-gmbh/
https://de.bergfuerst.com/ratgeber/vermo...tende-gmbh
Yes,yes, würde ich auch publizieren, wenn ich damit Geld machen würde.
Fakt ist, unter 5K läuft da nichts. Erstmal sind das wiederkehrende Kosten.
Die sollen mich einfach in Ruhe lassen, damit ich Steuern zahlen kann, für Krankenhäuser, Schulen etc. und diese Typen, die nicht sauber abbrennen.
Warum muss ich vorher noch einen Steuerberater fett machen?
Das sind (süd-) italienische Verhältnisse, abgesehen von dem als Starstromelektriker verkleidetem marxistischem Bonzen.
Das sind alle zusammen die Typen, die dafür sorgen, dass irgendwann wieder so ein irrer, kleiner Österreicher auf der Bühne steht.