Mir liegen jetzt auch die entsprechenden Dokumente vor - die
aktuellsten Urteile diese Thematik betreffend sind aus 2017 -
einmal über den taggleichen An- und Verkauf von Bezugsrechten
zum "selben" Preis - und wo von vornherein klar ist das es nur diesen
einen Feststellungspreis pro Tag gibt (kenne ich nicht, aber scheint es
zu geben) - dort kann es zu einem Problem mit dem FA kommen.
Macht ggf. sogar auch Sinn, wenn von vornherein klar ist, das man
sie zum gleichen Kurs kauft.
Das zweite Urteil - vom BFH zu Aktien - sagt klar aus, das wenn der Ver- und
Ankauf zu unterschiedlichen Preisen statt findet, kein Gestaltungsmissbrauch
vorliegen kann.
Die Vorgehensweise ist also definitiv erlaubt, so lange sich die Kurse
unterscheiden können auch nur ein paar Sekunden dazwischen liegen.
Wie bereits geschrieben - ohne Gewähr.
aktuellsten Urteile diese Thematik betreffend sind aus 2017 -
einmal über den taggleichen An- und Verkauf von Bezugsrechten
zum "selben" Preis - und wo von vornherein klar ist das es nur diesen
einen Feststellungspreis pro Tag gibt (kenne ich nicht, aber scheint es
zu geben) - dort kann es zu einem Problem mit dem FA kommen.
Macht ggf. sogar auch Sinn, wenn von vornherein klar ist, das man
sie zum gleichen Kurs kauft.
Das zweite Urteil - vom BFH zu Aktien - sagt klar aus, das wenn der Ver- und
Ankauf zu unterschiedlichen Preisen statt findet, kein Gestaltungsmissbrauch
vorliegen kann.
Die Vorgehensweise ist also definitiv erlaubt, so lange sich die Kurse
unterscheiden können auch nur ein paar Sekunden dazwischen liegen.
Wie bereits geschrieben - ohne Gewähr.