(20.11.2020, 22:51)pjf schrieb: Aber das gilt doch nur, wenn wirklich jeder Verlust im Laufe des Jahres aufsummiert wird.
Wenn die Rechnung einmal am Jahresende gemacht wird, kann's immer noch blöd sein,
weil der Stichtag 31.12. willkürlich ist, aber obiges Beispiel würde nicht greifen.
Im Steuerjahr werden doch immer alle Gewinne und Verluste aufsummiert. In der Gesamtrechnung ist das egal.
Falls Du auf einen Vorteil bei der Abführung auf der Bankenebene anspielst: Entweder wird es die bei Termingeschäften nicht mehr geben, da bei mehreren Banken die Berechnung nicht gemacht werden kann, oder es wird wie beim Freistellungsauftrag laufen, den man dann bei einer Bank abgibt, die Verluste bis 10k berücksichtigt, und die weiteren Banken rechnen Verluste gar nicht mehr an.
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