(21.11.2020, 17:49)Penseur schrieb: Also heisst es bei Beibehaltung dieses Worstcase-Zustandes, dass in 2022 die Wehklagen kommen, wenn der Einkommenssteuerbescheid ins Haus kommt. Die Banken werden nämlich kommendes Jahr höchstwahrscheinlich genauso verfahren wie bisher und erst im März 2022 in der Jahresbescheinigung für 2021 die Verluste gesondert ausweisen, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen und all das Geld, was 2021 noch bei Verlusten zurückerhalten wurde oder bei Gewinnen nicht abgeführt wurde (je nach Situation im Verrechnungstopf) muss dann ausgeglichen werden und das kann sehr teuer werden.
Das glaube ich eher nicht, da ja der Quellensteuerabzug dann in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein wird. Siehe auch mein obiger Post.
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