RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 22.11.2020, 00:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2020, 00:24 von Lolo.)
Habe ich da noch etwas nicht verstanden?? Geht es eben nicht doch um Abführung von Quellensteuer unter Berücksichtigung eines maximalen Verlustabzugs von 10000€/a?
Nachtrag: ich lasse mir keine Bescheinigung ausstellen, weil ich nur mit einer Bank arbeite. Diese übernimmt für mich den Steuerabzug und verwaltet auch meinen Verlust- Topf.
Nachtrag: ich lasse mir keine Bescheinigung ausstellen, weil ich nur mit einer Bank arbeite. Diese übernimmt für mich den Steuerabzug und verwaltet auch meinen Verlust- Topf.