(22.11.2020, 03:39)Ramonet schrieb: Abgeltungssteuer = Quellensteuer.
Die Begriffe "Abgeltungssteuer" und "Quellensteuer" werden nach meinem Wissen nicht synonym verwerwendet.
Abgeltungssteuer = Kommt bei Kapitaleinkünfte zur Anwendung, die der deutschen Abgeltungsbesteuerung unterliegen, § 32d Abs. 1. EStG. Im Ergebnis, werden nach der Anwendung der Abgeltungssteuer diese Einkünfte aus der weiteren Ermittlung der Einkünfte ausgenommen, § 2 Abs. 5b EStG.
Quellensteuer = Der Begriff wird üblicherweise bei internationalen Sachverhalten benutzt. Im Quellenstaat (z. B. USA 30 %) wird eine Vorabbesteuerung vorgenommen wird. Der Ansässigkeitsstaat (Deutschland) rechnet die Quellensteuer auf Antrag (teilweise, DBA USA 15 %) an. Die ausländischen Einkünfte werden i. R. d. Ermittlung der Einkünfte mit Berücksichtigt. Es kommt zu keiner Abgeltungsbesteuerung.