jf2 schrieb:Es geht um die Berechnung der Abgeltungssteuer. Wie das konkret bei einem deutschen Broker geregelt wird ist mir noch nicht bekannt. Vielleicht wird er ab einem angerechneten Verlust von 10.000€ dann für jeden Ertrag die Abgeltungssteuer einbehalten, bei mehreren Brokern könnte das schwierig sein aber da finden die Bürokraten sicher auch die passende Lösung, z.B. das man die 10.000€ Verlustanrechung nur nach Beauftragung einer Freistellung (so wie heute schon mit dem Sparer-Freibetrag) angerechnet bekommt.
Laut einem BMF-Schreiben vom 11.11.2020 soll es, wenn nun nichts mehr passieren würde auf Gesetzesebene bis zum 01.01.2021, zukünftig 4 Verrechnungstöpfe geben. Für 2021 werden die Banken aber noch so abrechnen wie dieses Jahr, aber es gilt nicht mehr das Gesetz wie dieses Jahr...
Aus dem BMF-Schreiben:
Die Änderungen der Rz. 34a sowie der entsprechenden Änderung des Musters I sind im Falle von Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG für Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. Dies gilt auch für die Anwendung der Rz. 32a und der entsprechenden Änderung des Musters I. Die Änderungen der Rz. 34a sowie die entsprechende Änderung des Musters I sind im Falle von Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG für Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind. Für den Kapitalertragsteuerabzug und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen wird es nicht beanstandet, wenn die Vorgaben zur Umsetzung des § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG unter folgender Maßgabe erst zum 1. Januar 2022 angewendet werden:
Ich entnehme aus Stellungnahmen von anderen, dass mehrere, die nicht betroffen sind, das Gesetz aufgrund dieser Absurdität nicht verstehen und es vielleicht auch nicht zu verstehen brauchen, so lange sie keine Derivate einsetzen. Ich habe oft genug nun in diesem Thread versucht, zu erklären, worum es sich handelt. Und hier ist es sehr gut erklärt:
https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste.html
Ich werde weiter ggf. Fakten einstellen, bitte nun aber, dass sich wirklich Betroffene, die Unklarheiten verspüren, bei mir über "Private Nachricht" melden, ich gebe dann meinen Wissensstand weiter und wir können versuchen, Lösungen zu finden, mit dieser verrückten Gesetzeslage umzugehen, bzw. eben dagegen anzugehen. Nochmal, es ist in unserem Gesetz ein neues Fass aufgemacht worden, dass unterjährige Verluste nicht mehr verrechnet werden können (egal ob Auslandsdepot, deutsches Depot und egal wie jede einzelne Bank aufgrund der Zeitknappheit verfährt, ist man in D steuerpflichtig, gilt für jeden Steuerzahler das Gleiche!), dies kann theoretisch zu unbegrenzten Steuerschulden auch auf Verluste (Nach der Rechnung Gewinn-Verlust) führen, da auf Gewinne die vollen Steuern bezahlt werden müssen, Verluste aber nur bis 10.000€ gegengerechnet werden können. Diese Anwendung gilt für Verluste im Sinne des §20 Absatz 6 Satz 5, also für Termingeschäfte, wobei kurz vor Jahresende eine extrem hohe Rechtsunsicherheit besteht, da der Gesetzgeber die Definition "Termingeschäfte" nicht klar herausgestellt hat.
Eine einzige vernünftige Lösung wäre nun noch das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben, aber dafür bräuchte es die Vernunft der Politik und da gibt es halt Leute, die jeden, der/die mit Börse oder wie sie es nennen "Spekulation" zu tun hat, bestrafen wollen! Für Aktien gilt dies noch nicht und noch ist kein Gesetz in dieser Hinsicht geplant (Finanztransaktionssteuer ist etwas ganz anderes in diesem Zusammenhang), aber es wäre nicht verwunderlich, wenn als nächstes dann bei Aktien keine Verluste anerkannt würden. Vielleicht gäbe es dann bei dem Unrecht etwas mehr Empörung und man sieht dann, wie man sich fühlt, wenn "Nicht-Aktionäre" reden, mir egal, sollen sie doch Steuern zahlen, auch wenn kein Gewinn erzielt wurde, bzw. ggf. auf einen Gewinn von 5000€ sechsstellig Steuern zahlen, das ist nämlich bei §20Absatz 6 Satz 5 möglich!!!