Ist die Corporation auch eine Limited Partnership?
Zitat:Ein kleines, aber feines Detail müssen Anleger hier noch beachten: Zwar führen wir Brookfield Infrastructure Partners in unserer Portfolio-Übersicht unter dem Land „Kanada“ und das Unternehmen ist ein Ableger der kanadischen Brookfield Asset Management. Tatsächlich wurde unser neuer Dividendentitel von der Mutter als eine „Limited Partnership“ mit Sitz auf den Bermuda eingerichtet (eine Limited Partnership entspricht grob einer deutschen Kommanditgesellschaft). Das führt dazu, dass Brookfield Infrastructure Partners aus steuerrechtlicher Sicht keine Aktiengesellschaft ist und auch keine eigenen Geschäftseinkünfte erzielt. Stattdessen erhält es „nur“ Dividenden- und Zinszahlungen von seinen eigenen Tochtergesellschaften, die für die verschiedenen jeweiligen Infrastrukturprojekte zuständig sind, und leitet diese u. a. an die Aktionäre weiter. In Deutschland führt das dazu, dass solche Dividendenzahlungen nicht wie üblich als Kapitaleinkünfte mit entsprechender Kapitalertragsteuerpflicht eingestuft werden. Stattdessen werden die Ausschüttungen in diesem Fall wie Erträge aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft behandelt und unterliegen somit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Das heißt, dass Ihre heimische Depotbank zwar keine Steuern von der Dividendenzahlung abzieht, Sie diese aber in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ggf. nachversteuern müssen.
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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht