(23.11.2020, 10:59)Lolo schrieb: Interessant. D.h., es wird einen Topf für Altverluste geben, die dann wohl unbegrenzt abziehbar sind. Dann sind die endlich auch mal für was gut.
Verluste, die vor der Neuregelung entstanden sind, bleiben in dem entsprechenden Topf (bis zu einer evtl. Aufrechnung). Alles Andere wäre auch rechtstaatlich nicht haltbar.
__________________
One bottle a day keeps the doctor away.