Datenzugriff auf Bankkonten ist eine begehrte Ware, jedoch setzt der Gesetzgeber Grenzen. Ausnahmen gibt es für Behörden, ein mehr oder weniger berechtigtes Interesse vorausgesetzt. Entgegen der Bankenpropaganda gab es in Deutschland nie ein Bankgeheimnis.
Die sog. Schufa ist ein privater Verein, dem Millionen Bankkunden Zugriff auf Stammdaten ihrer Bankkonten gewährt haben. Einen Vorteil haben sie davon nur im Fall einer Darlehnsgewährung; der Darlehnsgeber kann ihre Solvenz besser einschätzen. Für eine Geschäftsverbindung ohne Darlehnsgewährung hat das Auskunftsverfahren keinerlei Nutzen. Deswegen würde ich hier immer von einer Datenweitergabe abraten.
Aber es scheint weitere Begehrlichkeiten zu geben; die Stammdaten reichen nicht mehr; Bewegungsdaten müssen nun her.
https://www.ardmediathek.de/ard/video/pa...QwOTdiMjg/
So fängt es an. Irgendwann ist es dann Standard.
Die sog. Schufa ist ein privater Verein, dem Millionen Bankkunden Zugriff auf Stammdaten ihrer Bankkonten gewährt haben. Einen Vorteil haben sie davon nur im Fall einer Darlehnsgewährung; der Darlehnsgeber kann ihre Solvenz besser einschätzen. Für eine Geschäftsverbindung ohne Darlehnsgewährung hat das Auskunftsverfahren keinerlei Nutzen. Deswegen würde ich hier immer von einer Datenweitergabe abraten.
Aber es scheint weitere Begehrlichkeiten zu geben; die Stammdaten reichen nicht mehr; Bewegungsdaten müssen nun her.
https://www.ardmediathek.de/ard/video/pa...QwOTdiMjg/
So fängt es an. Irgendwann ist es dann Standard.