Früher war es Normalität, dass das höhere Gesetz Vorrang hatte.
Das hat sich schwer geändert!
Beispiel:
Das Versammlungsgesetz ist dafür da, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durchzusetzen.
Aber es regelt auch Ausnahmen.
So regelt §17 des Vesammlungsgestz zum Beispiel, dass bei Versammlungen ein Vermummungsverbot gilt!
Also war es Normalität, dass Vermummte von der Staatsmacht aus der Versammlung herausggeholt und vorläufig festgenommen wurden.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, b.z.w.
Mit den auf Landes und Kreisebenen beschlossenen Verordnungen,
wurde nun eine Vermummunspflicht für Versammlungen,
beschlossen.
Heute ist es normal, dass man von der Staatsmacht vorläufig festgesetzt und mit Strafgeldern belegt wird, wenn man nicht gegen das Versammlungsgesetz vertösst, sondern staatstreu das Vermummungsgebot einhält!
Da das Infektionsschutzgesetz, weder das Vermummungsverbot ausgestzt
hat, und auch nicht die Regel geändert hat dass Bundesrecht vor Landes und Kreisrecht geht, frage ich mich:
Ist das noch normal?
Naja, ich tröste mich damit, dass sowohl das Vermummungsverbot als auch das Maskierungsgebot aus Gründen von politischer Schlamperei, b.z.w. politischer Unfähigkeit entstanden sind!
Und das ist jetzt doch wieder ganz normal!
Das hat sich schwer geändert!
Beispiel:
Das Versammlungsgesetz ist dafür da, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durchzusetzen.
Aber es regelt auch Ausnahmen.
So regelt §17 des Vesammlungsgestz zum Beispiel, dass bei Versammlungen ein Vermummungsverbot gilt!
Also war es Normalität, dass Vermummte von der Staatsmacht aus der Versammlung herausggeholt und vorläufig festgenommen wurden.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, b.z.w.
Mit den auf Landes und Kreisebenen beschlossenen Verordnungen,
wurde nun eine Vermummunspflicht für Versammlungen,
beschlossen.
Heute ist es normal, dass man von der Staatsmacht vorläufig festgesetzt und mit Strafgeldern belegt wird, wenn man nicht gegen das Versammlungsgesetz vertösst, sondern staatstreu das Vermummungsgebot einhält!
Da das Infektionsschutzgesetz, weder das Vermummungsverbot ausgestzt
hat, und auch nicht die Regel geändert hat dass Bundesrecht vor Landes und Kreisrecht geht, frage ich mich:
Ist das noch normal?
Naja, ich tröste mich damit, dass sowohl das Vermummungsverbot als auch das Maskierungsgebot aus Gründen von politischer Schlamperei, b.z.w. politischer Unfähigkeit entstanden sind!
Und das ist jetzt doch wieder ganz normal!