Zum besseren Verständnis, warum das Thema für mich durch ist:
Annahme: Wenn wir in Rente gehen (in 2029) bekommen wir ... was weiß ich... größenordnungsmäßig ... ich 1800 und sie 1700 . Kommt nu nich auffn Hunni an. Das Prinzip ist wichtig!
Fazit 1: Mit unseren beiden Renten kommen wir bestens aus. Also heute überhaupt kein Handlungsbedarf.
Nu mache ich die Grätsche irgendwann.
Dann bekommt sie ja NICHT einfach "meine" 1800, sondern 55%. Das sind nu der Einfachheit halber 900.
Die bekommt sie auch nicht, da sie selber ne Rente über dem Freibetrag hat!
Also wird geschaut: Sie hat 1700. Davon 14 % Pauschal runter sind ...250... also 1450. Merken. Das sind 550 über dem Freibetrag von 900. 40 % von 550 sind 220. DIE werden angerechnet.
Also bekommt sie "meine" 900 MINUS die 220. Also 680.
Fazit: Da wir mit den beiden Renten bestens klar kommen und durch ihre eigene Rente (zu) viel angerechnet wird, erscheint mir eine Erhöhung ihres Rentenanspruchs schwachsinnig.
Wer da andere Meinungen/Fakten zur Hand hat: Gerne her damit!
Annahme: Wenn wir in Rente gehen (in 2029) bekommen wir ... was weiß ich... größenordnungsmäßig ... ich 1800 und sie 1700 . Kommt nu nich auffn Hunni an. Das Prinzip ist wichtig!
Fazit 1: Mit unseren beiden Renten kommen wir bestens aus. Also heute überhaupt kein Handlungsbedarf.
Nu mache ich die Grätsche irgendwann.
Dann bekommt sie ja NICHT einfach "meine" 1800, sondern 55%. Das sind nu der Einfachheit halber 900.
Die bekommt sie auch nicht, da sie selber ne Rente über dem Freibetrag hat!
Also wird geschaut: Sie hat 1700. Davon 14 % Pauschal runter sind ...250... also 1450. Merken. Das sind 550 über dem Freibetrag von 900. 40 % von 550 sind 220. DIE werden angerechnet.
Also bekommt sie "meine" 900 MINUS die 220. Also 680.
Fazit: Da wir mit den beiden Renten bestens klar kommen und durch ihre eigene Rente (zu) viel angerechnet wird, erscheint mir eine Erhöhung ihres Rentenanspruchs schwachsinnig.
Wer da andere Meinungen/Fakten zur Hand hat: Gerne her damit!
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Hat sich erledigt.