(03.12.2020, 13:46)boersenkater schrieb: Begründung?
Wenn es um die Begrenzung von Spekulationsgeschäften geht müssten die dabei sein.
Wenn es um eine "Terminkomponente" geht müssten da alle Produkte mit Fälligkeit dabei sein.
Frage ist wo Consors das her hat? Interpretation von deren Rechtsabteilung? Auskunft eines Mitarbeiters von
BMF oder Finanzamt welche im Nachhinein dann wegen falscher Auslegung revidiert wird?
Wenn es aber stimmt und in dieser Weise "aufgeweicht" wird bietet das vielleicht weitere Ansätze für Klagen
wenn es um andere Produkte geht.
Im Moment ist alles Spekulation - Abwarten und Tee trinken - bis das BMF-Schreiben herauskommt und bis auf die
Empfehlung des Bundesrats reagiert wird.
Und die IT-Abteilungen der armen Broker dürfen den Mist dann über Weihnachten in ihre Software einbauen ...