(03.12.2020, 20:29)Honnete schrieb: Nicht nur für eine klassische GmbH, sondern auch
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/def...haft-45573
Interessant für Börsentermingeschäfte privater Trader ist die letzte aufgeführte Maßnahme unter dem Punkt 2 - Investitionen von Unternehmen und Kommunen fördern:
Passus zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften - Corona Konjunkturpaket
Diese Änderung soll u. a. ein Optionsmodell beinhalten, in dem Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% plus 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden können.
Bisher sind Gewinne aus Personengesellschaften von den Gesellschaftern persönlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 42% zu versteuern.
Wird das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet, könnten private Trader ab Inkrafttreten ihre Börsentermingeschäfte innerhalb einer Personengesellschaft (z.B innerhalb einer KG) abwickeln und dafür die Versteuerungsoption als Kapitalgesellschaft wählen.
Der -relative aufwändige- Prozess zur Gründung einer Kapitalgesellschaft würde für sie entfallen.
https://www.boerse-und-finanzen.de/steue...luste.html
Erstmal Danke!
Der 1. link geht nicht auf die geplante Änderung?