RE: Infos rund um den Immobilienmarkt
| 04.12.2020, 19:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2020, 19:19 von boersenkater.)
Neu ab Dezember 2020
Beim Wohnungskauf muss sich der Verkäufer an den Maklerkosten beteiligen. Modernisierungen von Wohneigentum mit mehreren Besitzern werden einfacher.....
Maklerkosten werden gerecht geteilt
Maklerkosten sollen künftig gerecht geteilt werden. Ab 23. Dezember muss die Maklerprovision bei Verkäufen von Einfamilienhäusern und Wohnungen auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Der Anteil des Käufers soll dann maximal 50 Prozent betragen dürfen. Bislang wurden ihm die Vermittlungskosten zumeist alleine oder zum überwiegenden Teil zugeschlagen.
Die Maklerverträge müssen zudem in Textform zugänglich gemacht werden, wobei schon eine E-Mail reicht. Die neuen Vorgaben sollen die Vermittlung von Kaufverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser transparenter und rechtssicherer machen.
Mehr Rechte für Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümer sollen es künftig leichter haben bei Immobilien, die mehreren Parteien gehören, Umbauten vorzunehmen, die u.a. für mehr Barrierefreiheit oder eine energetische Verbesserung sorgen sollen. Dafür ist das Wohnungseigentumsgesetz reformiert worden: Ab 1. Dezember gilt nun das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Auch der Aufbau von Ladesäulen für E-Autos, ein besserer Einbruchschutz und der Anschluss an ein Telekommunikationsnetz fallen darunter.
Mit dem neuen Gesetz besteht bei solchen Dingen nun ein Anspruch darauf, ohne dass jemand die Zustimmung der Miteigentümer dafür braucht. Voraussetzung ist, dass das auf eigene Kosten geschieht und die anderen Parteien nicht in unangemessener Form davon betroffen sind.
https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/...ml#sprung1
Beim Wohnungskauf muss sich der Verkäufer an den Maklerkosten beteiligen. Modernisierungen von Wohneigentum mit mehreren Besitzern werden einfacher.....
Maklerkosten werden gerecht geteilt
Maklerkosten sollen künftig gerecht geteilt werden. Ab 23. Dezember muss die Maklerprovision bei Verkäufen von Einfamilienhäusern und Wohnungen auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Der Anteil des Käufers soll dann maximal 50 Prozent betragen dürfen. Bislang wurden ihm die Vermittlungskosten zumeist alleine oder zum überwiegenden Teil zugeschlagen.
Die Maklerverträge müssen zudem in Textform zugänglich gemacht werden, wobei schon eine E-Mail reicht. Die neuen Vorgaben sollen die Vermittlung von Kaufverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser transparenter und rechtssicherer machen.
Mehr Rechte für Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümer sollen es künftig leichter haben bei Immobilien, die mehreren Parteien gehören, Umbauten vorzunehmen, die u.a. für mehr Barrierefreiheit oder eine energetische Verbesserung sorgen sollen. Dafür ist das Wohnungseigentumsgesetz reformiert worden: Ab 1. Dezember gilt nun das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Auch der Aufbau von Ladesäulen für E-Autos, ein besserer Einbruchschutz und der Anschluss an ein Telekommunikationsnetz fallen darunter.
Mit dem neuen Gesetz besteht bei solchen Dingen nun ein Anspruch darauf, ohne dass jemand die Zustimmung der Miteigentümer dafür braucht. Voraussetzung ist, dass das auf eigene Kosten geschieht und die anderen Parteien nicht in unangemessener Form davon betroffen sind.
https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/...ml#sprung1
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