Warten auf neue, optimierte Produkte
Demnach gibt es eine Übergangsregelung für 2021.
Optionsscheine und Zertifikate werden nicht als Termingeschäfte eingestuft, wie hier schon früher angekündigt.
CFDs gehören zu den Termingeschäften.
Es ist noch unklar, wie mit KOs verfahren wird, die wertlos verfallen, aber mit Restwert vom Emittenten zurückgekauft werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz noch dieses Jahr ganz gekippt wird, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Entscheidung wird auf jeden Fall noch im Dezember fallen. Dann bliebe es alles beim Alten.
Für Privatanleger ist bei CFDs zwingend auf die Höhe der Verlusttrades zu achten. Wenn die Verluste kumuliert unter 10 TSD bleiben, brennt nichts an - die Verrechnung mit den Gewinntrades bleibt dann im gleichen Jahr möglich. Es wäre wünschenswert, dass die CFD-Broker entsprechende Hinweise in ihre Tools einbauen, die den Trader warnen.
Das gleiche gilt für Futures und Optionen. Hochvolumige Vieltrader können die Gründung einer UG/GmbH prüfen. Darin gelten diese steuerlichen Regeln nicht, aber Aufwand ist hoch und Steuerlast höher als bei der Abgeltungsteuer.
Totalverluste sind unbedingt zu vermeiden, schon ab 2020 ! Optionsscheine ohne inneren Wert vor dem Verfall verkaufen, KOs nicht ausknocken lassen. Nicht mehr als 10, maximal 20 TSD EUR an kumulierten Totalverlusten zulassen!
Strategie ändern ! Mehr Abstand von der Basis bei Hebelzertifikaten.
Emittenten werden vermutlich auf diese Entwicklung reagieren und Produkte optimieren. Dies kann schon sehr bald passieren.
Abrechnungen checken! Nicht mehr auf die korrekte Abführung der Abgeltungsteuer verlassen.
Jedes Jahr Steuererklärung machen und Verluste mit Gewinnen verrechnen, sofern nötig.
https://www.godmode-trader.de/artikel/ne...rs,8478516
Demnach gibt es eine Übergangsregelung für 2021.
Optionsscheine und Zertifikate werden nicht als Termingeschäfte eingestuft, wie hier schon früher angekündigt.
CFDs gehören zu den Termingeschäften.
Es ist noch unklar, wie mit KOs verfahren wird, die wertlos verfallen, aber mit Restwert vom Emittenten zurückgekauft werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz noch dieses Jahr ganz gekippt wird, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Entscheidung wird auf jeden Fall noch im Dezember fallen. Dann bliebe es alles beim Alten.
Für Privatanleger ist bei CFDs zwingend auf die Höhe der Verlusttrades zu achten. Wenn die Verluste kumuliert unter 10 TSD bleiben, brennt nichts an - die Verrechnung mit den Gewinntrades bleibt dann im gleichen Jahr möglich. Es wäre wünschenswert, dass die CFD-Broker entsprechende Hinweise in ihre Tools einbauen, die den Trader warnen.
Das gleiche gilt für Futures und Optionen. Hochvolumige Vieltrader können die Gründung einer UG/GmbH prüfen. Darin gelten diese steuerlichen Regeln nicht, aber Aufwand ist hoch und Steuerlast höher als bei der Abgeltungsteuer.
Totalverluste sind unbedingt zu vermeiden, schon ab 2020 ! Optionsscheine ohne inneren Wert vor dem Verfall verkaufen, KOs nicht ausknocken lassen. Nicht mehr als 10, maximal 20 TSD EUR an kumulierten Totalverlusten zulassen!
Strategie ändern ! Mehr Abstand von der Basis bei Hebelzertifikaten.
Emittenten werden vermutlich auf diese Entwicklung reagieren und Produkte optimieren. Dies kann schon sehr bald passieren.
Abrechnungen checken! Nicht mehr auf die korrekte Abführung der Abgeltungsteuer verlassen.
Jedes Jahr Steuererklärung machen und Verluste mit Gewinnen verrechnen, sofern nötig.
https://www.godmode-trader.de/artikel/ne...rs,8478516