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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(08.12.2020, 13:59)Mr. Passiv schrieb: Da sehen wir ja mal, wie schwer es unsere Politiker haben:
Schröpfe mal den Steuerzahler ohne den Wähler zu vergrätzen!

Ganz schön komplischwer!

Naja scheint hier aber wohl viele nicht zu berühren.

Hätte jetzt erwartet (und bin ehrlich gesagt etwas enttäuscht) das hier auch mal konkreter über Lösungen für
das Dilemma diskutiert wird. Nach meinen zwei größeren Beiträgen in denen ich mal laut nachgedacht habe und
verschiedene Rechnungen mit verschiedenen Lösungen in den Raum geworfen habe, hätte ich da mehr Echo
erwartet. Aber scheint dann hier im Forum wohl doch nicht wirklich ein Problem zu sein. Schätze mal das Volumen
und die Verluste beim Terminhandel sind so gering das es für die meisten nicht lohnt sich darüber Gedanken zu machen.

Den Aktienhandel mit dem sich die meisten hier beschäftigen betrifft es halt nur marginal wenn Totalverluste
vorhanden sind. Also ich hatte zu den Zeiten als ich noch Aktien gehandelt habe nie einen Totalverlust.
Hatte nur mehr oder weniger aus Spass als ich damals vor Platzen der Internetblase mit allem raus bin noch
ein paar Commerce One im Depot die ich einfach liegen gelassen habe. Habe zugeschaut wie die über die Jahre
immer weiter runter liefen. Dann bei 0 waren und irgendwann ausgebucht wurden. Habe ich glaube ich noch
zu DM-Zeiten für um die 3000DM gekauft.

Unterm Strich denke ich das es jetzt mit der jetzt erhöhten Verlustverrechnung auf 20k am besten ist erstmal privat
weiter zu traden. Wenn die 20k erreicht sind muss man rechnen wann die Grenze erreicht ist ab der man das
ganze gewerblich macht. Hängt halt dann von den Gewinnen ab. Je nachdem wie die aussehen kann der Verlust
auch weit über 20k gehen und es trotzdem schlechter sein ein Unternehmen zu gründen. Wenn auch noch mit
Aktien gehandelt wird erst recht.

Für einen reinen Futurestrader wie mich macht dann die Einzelunternehmung am meisten Sinn. Die GmbH macht
erst bei sehr hohen Gewinnen sinn. Selbst bei einem Gewinn von 1 Mio Euro wäre eine Einzelunternehmung oder
eine Personengeselllschaft günstiger als die GmbH. Wenn Aktien gehandelt werden kann die Sache anders aussehen.
Das muss man sich bei Bedarf dann anschauen um zu entscheiden was günstiger ist. Ist bei mir halt nicht der Fall.
Kann mit Aktien einfach nichts mehr anfangen.

Hier gibt es einen ganz guten Rechner mit dem man die Steuerbelastung des Gewinns und die Gesamtsteuerbelastung
bei Gmbh und Einzelunternehmen/Personengesellschaft direkt ausrechnen und vergleichen kann.

https://www.steuerschroeder.de/Steuerrec...leich.html

Unter dem Rechner wird auch noch einiges sehr gut erklärt. Heute erst entdeckt aber ziemlich umfangreich, gut
strukturiert und sehr informativ.

Wenn sonst nix konstruktives mehr kommt bin hier erstmal raus....

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 09.12.2020, 01:09
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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