(10.12.2020, 12:47)rienneva schrieb: Ist nicht meine Lesart, sondern die dieser Webseite - ich bin kein Steuergehilfe....
Mir fiel der Satz nur auf.
Aus diesem Grunde kann ich diese Frage nicht beantworten. Sicherlich dürfte es einen Gesetzestext dazu geben.
Weiter unten auf genannter Seite steht auch was zu BTC.
Steht da, wie von Bimbes geschrieben:
"Sollten aus der Bitcoin-Anlage als Einkunftsquelle zumindest in einem Jahr Zinserträge erzielt werden, verlängert sich die Spekulationsfrist von 1 Jahr auf 10 Jahre (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG)."
__________________
One bottle a day keeps the doctor away.