RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.12.2020, 14:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2020, 14:57 von Ste Fan.)
Ich wuerde mir zuerst von einem spezialisierten Steuerberater eine Meinung zu diesem Thema einholen.
Wenn du einen Funds ueber die Sparkasse erwirbst und dieser von irgendeinem Vermoegensverwalter gemanagt wird duerfte die Wahrscheinlichkeit recht gering sein dass du da z.B. mehr als 1% der Anteile haeltst oder du irgeneine Art von relevanter Kontrolle darueber hast.
Zu klaeren waere eben nicht nur was die maltesische Gesetzeslage ist sondern was das deutsche Finanzamt darueber denkt.
Wenn du einen Funds ueber die Sparkasse erwirbst und dieser von irgendeinem Vermoegensverwalter gemanagt wird duerfte die Wahrscheinlichkeit recht gering sein dass du da z.B. mehr als 1% der Anteile haeltst oder du irgeneine Art von relevanter Kontrolle darueber hast.
Zu klaeren waere eben nicht nur was die maltesische Gesetzeslage ist sondern was das deutsche Finanzamt darueber denkt.