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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.12.2020, 16:27)paska.houso schrieb: Ist man als Einzelunternehmer frei von der 10.000 EUR (scheinbar 20.000 in einigen Tagen) Verlustverrechnung Limitierung?

Davon gehe ich aus - habe ich hier ausgeführt -> https://www.trading-stocks.de/thread-205...l#pid83520

(07.12.2020, 23:03)boersenkater schrieb: Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

(1) 1Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.

(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

(4) 1Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung dürfen weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wirtschaftsjahren aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.


Also -> Verluste aus gewerblicher Tierzucht/Tierhaltung oder aus Termingeschäften können nur mit entsprechenden
Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht/Tierhaltung Termingeschäften verrechnet werden. Auch mit Gewinnen aus der
Vergangenheit oder in Zukunft. Aber nicht mit anderen Einkünften des Gewerbebetriebs und nicht mit anderen Einkunftsarten.
Hier bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gibt es keine 10.000 Euro-Beschränkung wie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Die Beschränkung der Verrechenbarkeit von Termingeschäften mit anderen Einkünften wird hier aber wieder aufgehoben
oder sehe ich das falsch?

4Satz 3 gilt nicht für die Geschäfte, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen gehören oder die der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dienen. 5Satz 4 gilt nicht, wenn es sich um Geschäfte handelt, die der Absicherung von Aktiengeschäften dienen, bei denen der Veräußerungsgewinn nach § 3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 3c Absatz 2 teilweise steuerfrei ist, oder die nach § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben.


das bedeutet doch -> wenn der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Handel von Aktien ist und die Termingeschäfte
zu deren Absicherung dienen gilt Satz3 nicht -> diese Termingeschäft-Verluste können dann mit Einkünften aus Aktiengeschäften
(den anderen Einkünften des Gewerbebetriebs) verrechnet werden


Kann jetzt keine Einschränkung finden bei der das alles nur für GmbH gelten soll, aber nicht für Einzelunternehmen oder
Personengesellschaft.

Aber wie gesagt - bin kein Steuerberater und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit.





Also wäre es mit Deinem Konstrukt am Ende -> Einkünfte aus Kapitalvermögen und somit Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer.
Danke - jetzt habe ich es verstanden. Tup 

Die ganze LLP/MFSA Geschichte wird komplett in Malta abgewickelt?

Braucht es dafür Steuerberater (für Finanzamt Malta) / Anwalt (für Firmenkonstrukt) / Büro/Büroadresse in Malta oder ähnliches?

Sind die ganzen Unterlagen, Steuergeschichten in Malta dann in Englisch? Erhalte ich das für die deutschen Behörden auch in
Deutsch oder muss ich das noch übersetzen lassen?

Wie kommt das Geld zu mir nach Deutschland -> welche Unterlagen habe ich für das deutsche Finanzamt?

Ist das in Malta dann eine Briefkastenfirma oder ein legales hieb- und stichfestes Konstrukt das nicht irgendwann mal hopps
geht und dann die Gefahr der Steuernachforderung besteht? Dann evtl. mit Anwendung der Verlustverrechnungsbeschränkung?

-> so wie es hier jetzt der Fall ist

System Madeira
Briefkastenfirmen müssen Geld zurückzahlen
Stand: 11.12.2020 05:08 Uhr

Auf Madeira haben Superreiche, Fußballer und Konzerne jahrzehntelang Steuern vermieden, das deckte eine BR-Recherche auf. Jetzt hat die EU-Kommission das System überprüft: Portugal muss von vielen Firmen Geld zurückfordern....

https://www.tagesschau.de/investigativ/b...a-101.html

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 14.12.2020, 16:48
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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