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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.12.2020, 17:46)paska.houso schrieb: Ich habe Fonds im Ausland gehabt und immer die Steuer in Deutschland gezahlt: die Summen und Unterlagen habe ich immer freiwillig dem Finanzamt zur Verfügung gestellt.

Meinst Du Investmentfonds in die Du investiert oder die Du gehandelt hast?
Das ist etwas anderes wie einen Investmentfonds zu gründen -> das fällt auch in Malta unter
Finanzdienstleistungsunternehmen mit entsprechenden Vorschriften - würde aber auch nur Sinn machen
wenn Du Fremdkapital handeln willst - wenn Du das in Deutschland mit deutschen Kunden machen willst
denke ich wird die Bafin da auch noch ein Wörtchen mitsprichen wollen....

Habe mal nebenher ein wenig recherchiert....

Malta-Limited: Die 7 häufigsten Steuerfallen und wie sie zu vermeiden sind
http://www.steuerkanzlei.co.uk/7-malta-l...euerfallen


Rechtssichere Gründung und Verwaltung Ihrer Limited Company (Ltd) in Malta mit Holding
Ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 5% und andere Vorteile machen Malta aus unserer Sicht zum Top-Sitzstaat in der EU. Noch interessanter ist die Malta-Gesellschaft in Kombination mit einem Umzug nach Malta
http://www.steuerkanzlei.co.uk/malta-limited-company


Firma in Malta – Alle Infos zur Malta Limited Gründung in 2020
https://philippsauerborn.com/de/malta-limited/


4 Gründe, die 2021 gegen eine Gründung in Malta sprechen
https://www.drwerner.com/de/4-grunde-die...-sprechen/


so mal kurz zusammengefasst (ohne Anspruch auf Richtigkeit)

im Grunde lohnt sich das nur wenn Du wirklich dort leben und arbeiten willst, also nicht anders wie solche Konstrukte in Zypern
oder anderen Ländern mit Steuervorteilen gegenüber Deutschland

wenn Du Deinen Wohnsitz weiter in Deutschland hast....

brauchst Du trotzdem ein Büro oder eine Büroadresse (wenn nur eine Büroadresse ohne Büro, ohne Angstellte, ohne realen
Geschäftsbetrieb könntest Du beim deutschen FA mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Problem bekommen)

Du brauchst einen Geschäftsführer vor Ort (den Du bezahlen musst)

Du musst 35% Körperschaftssteuer zahlen - erhältst dann aber 6/7 wieder zurück womit Du dann effektiv 5% Kö.St zahlst
die erstattete Kö.St. musst Du dann aber zu Deinem persönlichen Steuersatz in Deutschland versteuern und nicht nur
mit der Abgeltungssteuer

willst Du das vermeiden musst Du eine zweite Gesellschaft (Holding -> weitere Kosten) gründen an die Du die Kö.St-Erstattung
zahlen lassen kannst das kannst Du dann als Dividende auszahlen lassen -> Abgeltungssteuer anstatt persönlicher Steuersatz

ABER
wenn Du keinen stichhaltigen Grund hast eine Firma in Malta zu gründen (z.B. internationale Kunden bei denen der Sitz in
Malta aus irgendeinem Grund aus geschäftlicher Sicht besser oder notwendig ist)

und weiter in Deutschland lebst und von Deutschland aus arbeitest

kann das Finanzamt das ganze als Steuergestaltung sehen

also ein Konstrukt mit dem Du deutsche Steuern vermeiden willst
-> deutsche Gewerbesteuer, deutsche Körperschaftssteuer, deutsche Einkommenssteuer


wenn es das Finanzamt so sieht dann wird das alles fällig (Hinzurechnungssteuer) egal ob Dein Unternehmen
in Malta registriert ist oder nicht

es lässt sich in Malta vielleicht einiges mehr oder weniger legal konstruieren - aber wenn es letztendlich um
Steuervermeidung geht dann ist es eben nicht legal

Jetzt kannst Du sagen -> wegen der Verlustverrechungsbeschränkung kannst Du diese Arbeit nicht mehr ausführen
diese gilt aber nur für Privat und nicht für Gewerbe 
Sinn und Zweck des ganzen ist ja die privaten Trader dadurch ins Gewerbe zu zwingen und dadurch gewerbliche
Steuereinnahmen zu genieren und damit mehr als nur die Abgeltungssteuer zu kassieren

Also -> falls die Verlustverrechungsbeschränkung ein Problem für Dich ist (habe ja in Beiträgen weiter oben ausgeführt
das es auch mit höheren Verlusten günstiger sein kann trotzdem kein Gewerbe zu gründen) und Du ein Gewerbe gründen
musst und Du dann aber eine Gesellschaft im Ausland gründest um weniger Steuern zu zahlen - wird das Finanzamt das nicht
mitmachen bzw. ist die Gefahr hoch das es das Finanzamt nicht mitmacht wenn Du weiter hier lebst und weiter von hier
aus arbeitest und Dir unterstellt wird das Du das nur machst um eine höhere deutsche Steuerbelastung zu vermeiden.

wie alle Gründungen im Ausland sind diese nur legal und von der steuerlichen Seite her sicher wenn Du auch dorthin ziehst
oder dort zumindest einen nachweisbaren realen Geschäftsbetrieb oder wirklich plausible geschäftliche Gründe vorweisen kannst


siehe auch ->

Grundzüge des internationalen Steuerrechts im Hinblick auf Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuerländern
http://www.steuerkanzlei.co.uk/offshore-...sellschaft

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 14.12.2020, 21:16
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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