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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.12.2020, 11:38)paska.houso schrieb: Allein das zeigt, dass mein vorgeschlagenes Konstrukt nicht verstanden wurde. Weil das eine Voraussetzung des Konstrukts ist.

Es geht nicht um Steueroptimierung durch ein Off-Shore und keine Steuer wird in Malta gezahlt. Aber gut, ich habe es oben mehrmals erklärt und bin hier nicht um das Thema zu verteidigen.

Du musst nichts verteidigen und ich wuensche dir allen Erfolg wenn du ein solches Projekt startest.

Was du allerdings nicht vergessen solltest ist dass dein steuerlicher Wohnsitz anscheinend weiterhin in D bleibt. Somit hast du/bist du in irgendeiner Weise als ein in D unbeschraenkt Steuerplichtiger an einer Firma im Ausland beteiligt bzw besitzt diese.

Informiere dich diesbezueglich erstmal ueber die Aussensteuergesetze oder das Prinzip der CFC-Rules welche fuer dich gelten wenn du in D lebst.

Das beste Konstrukt (nach maltesischem Recht) bringt keine Vorteile wenn dieses vom deutschen FA nicht anerkannt wird und die Einkuenfte im besten Falle wie eine Fa in D behandelt werden, oder im schlechtesten Fall als reines Konstrukt zur Steueroptimierung angesehen werden.
PS..der Punkt hier ist D, ziehst du in die Schweiz, nach Belgien oder Kroatien ist die Gesetzeslage eine komplett andere.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ste Fan - 15.12.2020, 13:17
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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