(15.12.2020, 11:38)paska.houso schrieb: Allein das zeigt, dass mein vorgeschlagenes Konstrukt nicht verstanden wurde. Weil das eine Voraussetzung des Konstrukts ist.
Es geht nicht um Steueroptimierung durch ein Off-Shore und keine Steuer wird in Malta gezahlt. Aber gut, ich habe es oben mehrmals erklärt und bin hier nicht um das Thema zu verteidigen.
Welche Geschichte willst Du dem FA erzählen?
Du machst nur Wertpapierhandel?
Bisher Privat und jetzt plötzlich gewerblich in einem Konstrukt das Du in Malta gründest?
Welche geschäftliche Notwendigkeit willst Du vorweisen?
Wirst Du ein Büro und Angestellte haben, bezahlen, vorweisen können?
Es geht nicht darum das solche Konstrukte nicht funktionieren bzw. nicht anerkennt werden.
Das werden sie - wenn geschäftlich notwendig + Büro + Angestellte.
Sagen wir Du machst auf Malta ein Call-Center auf um Deine internationalen Kunden englischsprachig betreuen zu können.
Auf Malta findest Du dafür qualifiziertes englischsprachiges Personal zu sehr günstigen Lohnkosten.
Alles klar. Kein Problem. Das wird beim FA ohne Probleme durchgehen.
Oder Du machst grundsätzlich viele internationale Geschäfte. Vieles wird in Englisch verhandelt. Verträge auf Englisch geschlossen.
Auf Malta findest Du günstiges qualifiziertes Personal und verlegst einen Großteil Deiner Verwaltung von Deutschland nach Malta.
Wenn es nur ein kleines Büro ist mit einer Teilzeitkraft dann könnte es schon wieder schwierig werden. Aber wenn Du dort einen
richtigen Geschäftsbetrieb hast mit mehreren Angestellten und ein Großteil der Arbeit dann tatsächlich dort abgewickelt wird.
Wird das beim FA wahrscheinlich auch durchgehen.
Aber welche Geschichte willst DU mit Deinem Wertpapierhandel von deutschem Boden aus erzählen und nachweisen
damit das FA das Konstrukt anerkennt und kein Steuervermeidungsmodell darin sieht und dann keine Hinzurechnungs-
veranlagung durchführt?
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