(16.12.2020, 12:04)Honnete schrieb: Nach bisheriger Lesart sind Optionsscheine und Zertifikate von der Regelung ausgenommen, aber mit der genauen Definition der Instrumente hat sich das Finanzministerium bislang schwer getan. Als problematisch gilt vor allem, dass die Regelung eine Beschränkung der anrechenbare Verluste vorsieht: Wer mehr als 20.000 Euro Verlust macht, kann die Mehrverluste nur ins folgende Jahr übertragen
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fin...g-101.html
Eine stark verharmlosende Formulierung. Im noch geltenden BMF-Schreiben sind Optionsscheine und Zertifikate explizit genannt, da hilft auch keine "Lesart".
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/626750/