(16.12.2020, 12:21)minenfuchs schrieb: Eine stark verharmlosende Formulierung. Im noch geltenden BMF-Schreiben sind Optionsscheine und Zertifikate explizit genannt, da hilft auch keine "Lesart".Ich befürchte das ist nur ein Trick vom BMF. Sollten nämlich bei einer Verfassungsklage die Richter bemängeln, dass nicht ausreichend geklärt ist, warum diese Papiere nicht mit drin sind, werden sie einfach mit aufgenommen, und die Klage ist obsolet, und muss neu verhandelt werden. Irgendwann in der Zukunft. Eine ähnliche Nummer haben sie mit der Rentenbesteuerung abgezogen, bei der ein Beamter gegen seine Besteuerung geklagt hatte.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/626750/
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