Die Auskunft meiner Kanzlei besagt sinngemäß, dass die Finanzverwaltung eingereichte Verluste hält und diese also dann mit ins neue Jahr genommen werden. Alles Weitere bleibt erst einmal abzuwarten.
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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