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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Aus der Kundenkommunikation von qtrade


mit dieser Email möchten wir Sie über die Auswirkungen eines Ausscheidens von Großbritannien aus der EU ohne Brexit-Vertrag sowie über die neue Steuergesetzgebung für Trader in Deutschland informieren.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Sie können Ihr Trading-Konto auch nach dem 31.12.2020 weiterhin nutzen.
Ihr Guthaben ist sicher und Sie können jederzeit darauf zugreifen
Großbritannien bleibt Teil des SEPA-Netzwerkes für Überweisungen
Neues Steuergesetz betrifft nur vereinzelt Trader
Der aktuelle Stand der Brexit-Verhandlungen:

Im Moment verhandeln Großbritannien und die EU weiterhin mit Hochdruck über ein Brexit-Abkommen. Die Verhandlungen werden trotz eines weiteren Fristablaufs heute fortgesetzt. Sollte in den kommenden Tagen doch noch eine Einigung zustande kommen, könnte Sie auch vorläufig in Kraft treten und erst nachträglich vom EU-Parlament ratifiziert werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich beide Seiten in letzter Minute doch noch auf einen Brexit-Vertrag einigen.

Kann ich mein Handelskonto behalten, falls es keinen Brexit-Vertrag gibt?

Nach aktuellem Stand dürfen Sie als Bestandskunde mit Wohnsitz in Deutschland ihr CFD-Handelskonto weiterhin wie gewohnt nutzen. Ein Brexit ohne Vertrag beeinträchtigt vor allem die Eröffnung von neuen Handelskonten ab dem 1.1.2021, da Großbritannien nach der Übergangsfrist aus dem Europäischen Binnenmarkt ausscheidet. Da Ihr Handelskonto jedoch zu einem Zeitpunkt eröffnet wurde, zu dem Großbritannien noch im Binnenmarkt der EU vertreten war, ist es von dieser Auswirkung nicht betroffen. Sollte sich die diesbezügliche Regulierung ändern, werden wir Sie umgehend informieren und Sie erhalten die Möglichkeit Ihr Konto in ein Land der Europäischen Union zu transferieren.

Gibt es auch Vorteile durch einen ungeregelten Brexit?

Dies ist nicht auszuschließen. Im Falle eines ungeregelten Brexit wird die europäische Regulierungsbehörde ESMA nicht mehr für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Broker zuständig sein. Dementsprechend ist die britische Regulierungsbehörde FCA auch nicht mehr an bestimmte Vorgaben, wie zum Beispiel die Hebelbegrenzung gebunden. Der CFD-Handel hat in Großbritannien eine starke Lobby und es ist daher nicht ausgeschlossen, dass einige europäische Regulierungen aufgehoben werden. Nach aktuellem Stand hält sich die FCA jedoch weiterhin an die Richtlinien der ESMA.

Ist mein Geld sicher?

Ja. An der Sicherheit Ihrer Finanzmittel ändert sich durch den Brexit nichts. Die britische Einlagensicherung beläuft sich auf 85.000 GBP und schützt auch Ihr Guthaben. Abgesehen von der europäischen Einlagensicherung sind viele britische Banken durch ihre Niederlassungen in Deutschland auch in deutschen Einlagensicherungsvereinen und bieten damit weiterhin die bewährte Sicherheit deutscher Systeme. Ihr Handelskapital wird bei der Barclays Bank verwahrt. Zunächst sind die Einlagen bei der Barclays Bank durch den Einlagensicherungsfonds der Bank of England geschützt. Zusätzlich greift der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, dessen Mitgliedschaft die Barclays Bank beibehalten hat. Dieser Fonds greift dann, wenn die Einlagensicherung im Heimatland nicht sichergestellt ist. Ihre Geldmittel werden vom Eigenkapital des Brokers getrennt aufbewahrt.

Funktionieren SEPA-Überweisungen weiterhin?

SEPA ist die Abkürzung für Single European Payment Area. Was auf Deutsch so viel bedeutet wie: Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum. Ein System, das zum Ziel hat, grenzüberschreitende Überweisungen und Abbuchungen für Verbraucher zu vereinfachen. SEPA beschränkt sich aber nicht nur auf Euro-Länder, sondern geht weit darüber hinaus. In Ländern außerhalb der Euro-Zone arbeitet das SEPA-System mit nationalen Zahlungssystemen zusammen. Mit Großbritannien besteht ebenfalls eine solche Zusammenarbeit. Es ist geplant, diese Zusammenarbeit auch nach dem 31.12.2020 aufrecht zu erhalten.

Gilt für mich nach dem Brexit noch die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungsteuer betrifft nur Privatkunden mit steuerlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Durch den Brexit ändert sich daran nichts. Was sich ab dem 1.1.2021 ändert, ist unabhängig vom Brexit, die Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften.

Neue Steuerregeln für private CFD-Trader in Deutschland ab 2021:

Verluste aus Termingeschäften können künftig nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen aus Termingeschäften im selben Jahr verrechnet werden.

Beispiel 1:

Sie gehen 100 Trades im Ger30-CFD ein mit folgendem Ergebnis:
70 x 500, --€ Gewinn = 35.000, --€ Gewinn
30 x 300,-- € Verlust = 9.000,--€ Verlust


Gesamtergebnis: 26.000,--€. Zu versteuern: 26.000, --€, da der Verlust von 9.000, --€ voll angerechnet werden kann.

Beispiel 2:

Sie gehen 100 Trades im Ger30-CFD ein mit folgendem Ergebnis:
70 x 5.000, --€ Gewinn = 350.000, --€ Gewinn
30 x 3.000,-- € Verlust = 90.000,--€ Verlust

Gesamtergebnis: 260.000,--€. Zu versteuern: 330.000, --€, da der Verlust von 90.000, --€ nur bis zur Höhe von 20.000, --€ mit den Gewinnen verrechnet werden kann.

Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen und dann jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden. Der Verlustvortrag ist zeitlich nicht begrenzt. Sofern sich etwaige Änderungen im neuen Jahr ergeben sollten, informieren wir Sie selbstverständlich.

Anhand der Beispiele ist zu erkennen, dass vor allem große Konten betroffen sind, deren kumulierter Verlust die Schwelle von 20.000, --€ übersteigt. Für die meisten Trader sollte die Anrechnungsgrenze von 20.000 Euro Verlust völlig ausreichend sein.
Falls auf Grund Ihrer Kontogröße und Ihrer Handelsstrategie mehr als 20.000 Euro Verlust durch die Art Ihres Tradings zu erwarten sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was soll ich jetzt unternehmen?

Bezüglich des Brexit raten wir Ihnen Ruhe zu bewahren und abzuwarten. Ihr Geld ist sicher und Sie können auch im Jahr 2021 problemlos weiter auf Ihr Tradingkonto zugreifen. Sobald es hier zu neuen Entwicklungen kommt, werden wir Sie informieren. Zudem ist nicht auszuschließen, dass ein Handelskonto in Großbritannien künftig spezielle Vorteile für Sie bietet.

Bezüglich der Änderung des Steuergesetzes besteht nur Handlungsbedarf, falls ihre kumulierten Verluste innerhalb 2021 voraussichtlich 20.000, --€ übersteigen. Dies ist nur bei einem entsprechend großen Handelskonto und Handelsvolumen möglich. Werten Sie dazu ihre Kontoauszüge aus und sprechen Sie uns an, falls Sie glauben diese Verlustanrechnungs-Schwelle zu überschreiten


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Honnete - 22.12.2020, 13:48
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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