(29.12.2020, 18:22)vrider73 schrieb: Da gibts doch keinen Punkt wo das "umkippt". Wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als die 25 % KESt ist, und Du die Günstigerprüfung ausgewählt hast, dann werden Deine Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuert und es gibt eine Erstattung.
Die KESt ist eine pauschale Steuer so wie auch Deine Einstufung in den Lohnsteuerklassen erstmal pauschal ist und die tatsächliche Steuerlast erst mit der Steuererklärung ermittelt wird.
Wirklich nicht?
Wenn Du keine anderen Einkünfte außer Kapitaleinkünfte versteuern musst, wie hoch wäre denn dann dein persönlicher Steuersatz bei
a) 10.000€ Kapitaleinkünften
b) 100.000€ Kapitaleinkünften?
Gibt es da nicht jeweils einen kleinen Unterschied zu 25%KESt?
Schöne Grüße