Firma insolvent: Käufer haftet nicht für alte Rentenansprüche
Der Käufer eines insolventen Unternehmens haftet nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für in der Vergangenheit erworbene Betriebsrentenansprüche. Er sei bei den übernommenen Arbeitnehmern nur für Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung zuständig, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (3 AZR 878/16/17). Für die Zeit davor springe der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein.
Für Leistungen, die vor der Insolvenz liegen, hafte der Erwerber auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente der Pensions-Sicherungs-Verein nicht vollständig eintrete, entschied der Dritte Senat.
https://www.ariva.de/news/firma-insolven...te-9088968
Der Käufer eines insolventen Unternehmens haftet nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für in der Vergangenheit erworbene Betriebsrentenansprüche. Er sei bei den übernommenen Arbeitnehmern nur für Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung zuständig, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (3 AZR 878/16/17). Für die Zeit davor springe der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein.
Für Leistungen, die vor der Insolvenz liegen, hafte der Erwerber auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente der Pensions-Sicherungs-Verein nicht vollständig eintrete, entschied der Dritte Senat.
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