(28.12.2018, 18:44)Guhu schrieb: Und da der Wettbewerber dies ebenso macht, hat der für den Endverbraucher gültige höhere Preis auch keine wettbewerbsrelevanten Folgen.
Naja, du hast natürlich recht, solange du einen geschlossenen Binnenmarkt betrachtest.
Für die Akkus, die ich beim Chinesen in Ebay bestelle
und wo der Chinese dann "Gift" auf das Päckchen schreibt, gilt das allerdings weniger!
Das liegt daran, dass der deutsche Zöllner dem Chinesischen Händler keine Deutschkentnisse zutraut.
Meine Zöllner halten das vom Chinesen korrekt mit dem deutschen "Gift" bezeichnete Päckchen nämlich immer für ein englisches "Gift"!
Übrigens, wem es noch nicht aufgefallen ist:
Zum italienischen senza, dem spanischen sin IVU und dem chinesischen Gift gibts auch ein deutsches Pardon, das aber aufgrund des Preisauzeichnungzeichnungsgestzes bei uns ein bisschen anders gehandhabt wird!
Das Pardon ist die Frage: "Zum Mitnehmen" oder "zum hier Essen"
Mit der Antwort "zum Mitnehmen" wird aus den 19% Mehrwertsteuer auf die Serviceleistung: Tischbereitstelung, Kochen, und Zubereiten nämlich eine reiner Lebensmittelverkauf, der wiederum mit 7% Mehrwertsteuer zu veranschlagen ist!
Da freut sich der MCD Franchisenehmer oder Aktionär und würde Dir auch gern einen Rabatt einräumen!
Geht aber nicht, weil sie ja die gesetzliche Verpflichtung haben die Preise "mit Mehrwertsteuer" auszuzeichnen!
Und so landet der Unterschied zwischen 19% Mehrwertsteuer und 7% incl. der Ersparnis des Tischputz- und Abräumpersonals abzüglich der Kosten für eine Papiertüte als Sonderrendite beim Franchisenehmer oder Aktionär!
Das hat dann selbst mich Aktieneinkaufssparfuchs davon überzeugt, dass ich mal ein paar Euro mehr als das übliche KGV 10 für die MCD Aktie ausgegeben habe!
Und mit jeder "Zum Mitnehmen" Antwort, setz ich mich bei MCD an den Tisch und freu mich beim Essen und Trinken darüber, dass es wieder so leicht war meinen Aktienwert mit nur einen richtigen Antwort zu steigern!