(21.01.2021, 14:36)frank schrieb: Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich habe aus dem Jahr 2019 und 2020 noch viele Verluste aus Futures. Mehr als 80.000 Euro.
Wenn ich im Jahr 2021 z.B. 80.000 Euro Gewinne mit Futures mache, kann ich diese 80.000 Euro Gewinne dann mit den 80.000 Euro Verlusten aus den Jahren 2019 und 2020 verrechnen? Oder geht das nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro?
2) Wie macht ihr das:
Hört ihr jetzt komplett auf mit Futures zu spekulieren wegen dem neuen Gesetz?
3) Habe ich das richtig verstanden?: (Beispiel)
Wenn ich jetzt heute um 13:30 Uhr z.B. den DAX-Future mit 60.000 Euro Gewinn verkaufe und morgen eine neue Position mit dem DAX-Future eröffne, die ich übermorgen mit 60.000 Euro Gewinn schließe, dann kann ich die 60.000 Euro Gewinn nicht mit den 60.000 Euro Verlust verrechnen?
(23.01.2021, 14:19)frank schrieb: In welchen Verlustverrechnungtopf gehören Verluste aus Devisenspekulation?
Also wenn ich bei Interactive Brokers 100.000 Euro in US-Dollar umtausche und später wieder mit Verlust zurück tausche.
In welchen Verlustverrechnungstopf kommen die Verluste?
2) Kann ich Gewinne aus solchen Währungsspekulationen mit Verlusten aus dem "sonstigen Verlustverrechnungstopf" verrechnen?
Devisengewinne kommen in Deine normal Veranlagung, also zu versteuern wie Arbeitseinkommen. Nach 1 Jahr sind Gewinne steuerfrei. Gibt auch eine Freigrenze/betrag von circa 500€... Einfach mal googlen