(31.01.2021, 18:29)TomJoe schrieb: Die Argumentation des Finanzministeriums ist auch eine etwas andere. Minuszinsen sind keine Zinsen sondern eine Gebühr, und alle Gebühren sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Das gilt auch für ganz ordinäre Bankkonten.
Jup bei Kapitalerträgen!
(und zur Finnzierung von Krediten für Kapitalerträge)
Aber da sie ja Währungsgewinne nicht als Kapitalertrag sehen,
(sondern diese mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind)
könnte man da auch mal nen Musterprozess führen!