(12.02.2021, 17:05)Fundamentalist schrieb: Wenn ich den Mod der gleich mit dem großen Löschdings kommt auch gut vertsehen kann, aber:
mit dem BetrVG kenne ich mich zufällig genau aus.
Und die Kenntniss über korruptes Verhalten von Vorständen, die sich mit Firmengeldern Nutten kaufen, unterliegt ganz sicher nicht der Geheimhaltungspflicht von Betriebsräten.
Ganz im Gegenteil!
Da gibts auch noch ne Aufdeckungspflicht, die sich etwas weiter hinten im BetrVG befindet.
Huch - da lern ich ja mal wieder gerne dazu!
Bisher dachte ich, dass es Aufgabe des BR sei, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Belegschaft eingehalten werden. Dies hat er in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem AG zum Wohle von Unternehmen und Belegschaft zu erledigen.
Woraus leitest die Verpflichtung zur Aufdeckung von was eigentlich ab?
SG
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