(12.02.2021, 18:15)Mr. Passiv schrieb: Huch - da lern ich ja mal wieder gerne dazu!
Bisher dachte ich, dass es Aufgabe des BR sei, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Belegschaft eingehalten werden. Dies hat er in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem AG zum Wohle von Unternehmen und Belegschaft zu erledigen.
Woraus leitest die Verpflichtung zur Aufdeckung von was eigentlich ab?
SG
Naja,
nehmen wir mal an ich wäre Betriebsrat und der Arbeitgeber(Personalvorstand) behauptet es gehe ihm wirtschaftlich so schlecht, dass er sämtliche Arbeitszeitvereinbarungen von 35 auf 28 Stunden runterfahren muss, was man bei wirtschaftlichen Problemen ja vielleicht so vereinbaren kann....
.....ich habe aber Kenntnis davon, dass (vielleicht auch nur ein Teil )der wirtschaftliche Schieflage daran liegt, dass der Personalvorstand Firmengeld in Brasilien mit Nutten veruntreut, dann bin ich doch als Betriebsrat verpflichtet, gegen die Arbeitszeitverkürzung vors Arbeitsgericht zu ziehen, und den Richter über die unrechtsmässigen Dinge zu informieren? Jedenfalls wenn der Personalvorstand keine Einsicht zeigt, und seine Idee zurücknimmt?
Und diese Gleichzeitigkeiten sind definitiv in den Gerichtsprozessen gegen Hartz wo er zu 2 Jahren veruteilt wurde, auch aufgedeckt worden!