(12.02.2021, 19:36)Mr. Passiv schrieb: Die Arbeitszeit kannst du per Definition nicht mim BR verkaspern. Das Tarifvertragsgesetz regelt, dass Themen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden, nicht Regelungstatbestand von Betriebsvereinbarungen sein können. Dazu zählen eindeutig Bezahlung und Arbeitszeit. Wenn da TV Regelungstatbestände auf betriebliche Ebene verlegen, dann kannst du es da regeln.
Aber auch da brauchst keinen Richter, weil du als BR einfach nicht unterschreibst.
Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Aber - um beim Thema zu bleiben ... woran machst nochmal die Aufdeckungspflicht des BR gemäß BetrVG fest?
SG
(12.02.2021, 19:36)Mr. Passiv schrieb: Bisher dachte ich, dass es Aufgabe des BR sei, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Belegschaft eingehalten werden. Dies hat er in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem AG zum Wohle von Unternehmen und Belegschaft zu erledigen.
Genau deswegen! Da finden sich mehr wie ein § im BetrVG, die ich mir so auslegen kann, wenn ich will!


(12.02.2021, 19:36)Mr. Passiv schrieb: Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Hörmal, wir haben doch oben angenommen ich wär Betriebsrat?
Stand da was davon, dass ich kaufmännische Kompetenzen habe?
Ich zeig das natürlich erstmal an,
und ob das mit den Nutten dann wirtschaftlich viel ausmacht, kann doch dann der Wirtschaftsausschuss mit Unterstützung eines von der Gewerkschaft empfohlenen, vom Betriebrat betellten und vom Arbeitgeber bezahlten Witschaftsprüfunternehmens
klären?

Dafür bin doch ich, als Betriebrat nicht zuständig!

