Die Steuervorauszahlungen für 2021 könntet ihr auch heute schon hochsetzen lassen. Ihr kennt ja die Auswirkungen.
Danach könntet ihr Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen wegen der Verfassungswidrigkeit von § 20 Abs. 6 S. 5 EStG.
Das Finanzamt lehnt ab und ihr geht zum Finanzgericht. Das Finanzgericht befragt das Bundesverfassungsgericht.
Das Ganze ist nicht wirklich teuer. Aber es ist unbedingt notwendig. Die DSW würde euch dabei auch helfen. Die Verfassungsklage von
Martin Hlouschek liegt in Karlsruhe auf Eis. Das ist nur ein Fall. Die Richter behandeln lieber Vorlagen des BFH. Wenn wir dort
hunderte Vorlagen von den Finanzgerichten hätten, liefe es anders.
Wer von euch hat seine Steuervorauszahlungen für 2021 schon anpassen lassen?
Danach könntet ihr Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen wegen der Verfassungswidrigkeit von § 20 Abs. 6 S. 5 EStG.
Das Finanzamt lehnt ab und ihr geht zum Finanzgericht. Das Finanzgericht befragt das Bundesverfassungsgericht.
Das Ganze ist nicht wirklich teuer. Aber es ist unbedingt notwendig. Die DSW würde euch dabei auch helfen. Die Verfassungsklage von
Martin Hlouschek liegt in Karlsruhe auf Eis. Das ist nur ein Fall. Die Richter behandeln lieber Vorlagen des BFH. Wenn wir dort
hunderte Vorlagen von den Finanzgerichten hätten, liefe es anders.
Wer von euch hat seine Steuervorauszahlungen für 2021 schon anpassen lassen?