@Hans-Peter
"Wird diese Long-Position geschlossen oder die Option ausgeübt, liegt ein Veräußerungsgeschäft vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lieferung physisch oder als Barausgleich erfolgt. Zu besteuern ist die Differenz aus Anschaffungskosten und dem abschließend erzielten Erlös."
https://www.deltavalue.de/besteuerung-von-optionen/
Das bedeutet es sind 2 Geschäfte wenn man die Aktie geliefert bekommt. Mit der Aktie steigt man quasi zum Strike Preis ein und die erhaltene Prämie aus dem Stillhalergeschäft bleibt im VVT Sonstige als Gewinn.
"Wird diese Long-Position geschlossen oder die Option ausgeübt, liegt ein Veräußerungsgeschäft vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lieferung physisch oder als Barausgleich erfolgt. Zu besteuern ist die Differenz aus Anschaffungskosten und dem abschließend erzielten Erlös."
https://www.deltavalue.de/besteuerung-von-optionen/
Das bedeutet es sind 2 Geschäfte wenn man die Aktie geliefert bekommt. Mit der Aktie steigt man quasi zum Strike Preis ein und die erhaltene Prämie aus dem Stillhalergeschäft bleibt im VVT Sonstige als Gewinn.