RE: Ich habe eine Frage und weiß nicht, ob ich einen Thread eröffnen soll?!
| 10.03.2021, 12:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2021, 12:11 von cubanpete.)(10.03.2021, 11:26)0komaNix schrieb: Habe heute 20.03.21 in der NZZ einen Artikel zur Erbschaftssteuer "Der lange Arm der US-Steuerbehörden" gelesen https://www.nzz.ch/finanzen/us-erbschaft...ld.1605674 gelesen.
Der Artikel, der sich hauptsächlich mit Fragen der Erbschaftssteuer CH-US befasst, weist auf ein uraltes aktuelles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der CH und US aus dem Jahr 1951 hin.
Das Thema meines Todes und meiner Hinterlassenschaft an die Erben ist zwar in heutigen Zeiten auch interessant, aber der Artikel hat mich daran erinnert, dass ich dieses Jahr noch erkleckliche Summen an im letzten Jahr geschaffenen Kapitalerträgen aus US-amerikanischen Unternehmen in meine CH-Steuererklärung einsetzen muss.
Obwohl ich im Forum den Bereich "Börsenwelt - Finanz- und Wirtschaftsforum" untersucht habe, konnte ich zu Einkommen- und Vermögens-Steuerbelangen US-CH hier im Forum nicht fündig werden, mag mich aber erinnern, dass Cuba solche Themen auch schon beschrieben hat, aber wo?
Für Hinweise in Linkform danke ich im voraus bestens.
War vielleicht im alten Forum.
Wenn ich mich korrekt erinnere so gilt jeweils die höhere Steuer. Ich komme tatsächlich manchmal in unter 15% Steuersatz und bekomme deshalb nicht die ganze Quellensteuer der USA zurück sondern nur den kleineren Teil der Schweizer Steuer.
Kapitalgewinne sind in der Schweiz für Private steuerfrei und müssen nicht angegeben werden, das Steueramt versucht aber teilweise mit Formularen trotzdem die abzufragen. Ich ignoriere die einfach und fülle auch online nur die Zwangs Felder aus.
IB stellt Dir per 15. Februar eine Abrechnung der Dividenden und ähnlicher Einkünfte zur Verfügung. Insbesondere Kapitalgewinne die dort aufgeführt sind musst Du nicht versteuern. Dividenden hingegen schon, auch wenn sie wegen Auslandstätigkeit manchmal nicht der US-Quellensteuer unterliegen wie z.B. Philipp Morris. Auf dieser Abrechnung wird Dir das alles ausgewiesen, ich lege sie jeweils der Steuererklärung bei.
Wenn Du bei einem Schweizer Broker bist so kam es früher manchmal vor dass die wegen des Bankgeheimnis den Besitzer des Kontos nicht ans IRS meldeten, mit dem Effekt dass Dir 30% Quellensteuer abgezogen wurden. Die zusätzlichen 15% bekommst Du nur mit grössten Schwierigkeiten zurück wenn überhaupt. Auch kann es vorkommen dass Dir zusätzliche Quellensteuer abgezogen wird für die Amis die Du im entsprechenden Formular wieder zurückfordern kannst. Neuerdings kann man in der Online Version ankreuzen ob man die Aktien bei einem Schweizer Broker hält.
Natürlich kommt es bei den konkreten Fragen auf den Kanton drauf an, aber was ich oben beschrieben habe sollte in allen Kantonen gelten. Nur die Formalitäten sind manchmal anders.
Gemäss Artikel in der NZZ will Biden bei den Erbschaften den Freibetrag von ungefähr 11 Millionen halbieren. Aber Vorsicht, ich glaube das gilt für das gesamte Erbe, nicht nur den Anteil der US Aktien. Die Meldepflicht will extrem viele Daten wissen und zwar von allen Erben und von der gesamten Erbschaft, nicht nur von demjenigen der die Deklaration einreicht. Du bist also von den USA zum Denunzieren verpflichtet. Unterlässt Du die Meldung könntest Du auf einer dieser bekannten Listen landen und kannst grosse Nachteile erfahren. Im Extremfall könnte Dir untersagt werden irgendwo ein Konto zu eröffnen oder zu betreiben und Du würdest beim Betreten der USA verhaftet werden. Wenn Du der Meldepflicht nicht nachkommst weil Du unter 11 Millionen (oder bald 5.5 Millionen) liegst so läufst Du auch Gefahr auf so einer Liste zu landen weil Dich irgendwer mit Absicht oder aus Versehen denunziert. Die Chance dürfte aber klein sein, die meisten Erben dürften diese Deklaration nicht ausfüllen.
Die Erbschaftsteuer beträgt ungefähr 40% und wird unter Biden bestimmt nicht kleiner.
Uebrigens: Deutschland hat dieses Problem nicht. Dort umfasst das Doppelbesteuerungsabkommen auch die Erbschaftsteuer, sie wird nur im Domizil erhoben ausser bei Liegenschaften. Die USA hatten bis jetzt diese Steuer nicht mit extremen Mitteln eingetrieben auch wenn sie dafür berechtigt wären. Die entsprechende Steuer wäre sehr klein verglichen mit dem administrativen Aufwand.
Nachtrag: hier findest Du alle Doppelbesteuerungsabkommen der USA: https://www.irs.gov/businesses/internati...ies-a-to-z
und hier der Schweiz: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/i...ender.html
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Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.