RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 01.04.2021, 18:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2021, 12:22 von Hayek.)
Die Überschrift lautet §20 Estg! Hier geht es darum weiterhin (Absicherungs)geschäfte ohne Verlustverrechnungsbeschränkung durchführen zu können! Dies kann man mit den beschriebenen Geschäften tun (Stillhaltergeschäfte und Kauf bzw Leerverkauf der Aktie).