(01.04.2021, 18:14)Hayek schrieb: Die Überschrift lautet §20 Estg! Hier geht es darum weiterhin (Absicherungs)geschäfte ohne Verlustverrechnungsbeschränkung durchführen zu können! Dies kann man mit den beschriebenen Geschäften tun (Stillhaltergeschäfte und Kauf bzw Leerverkauf der Aktie).
Eine Absicherung ist für mich ein long put und wenn meine Absicherung 20K p.A. überschreitet kann ich die steuerlich nicht Verrechnen.
Darum geht es primär.