Macht ein Anleger Kursgewinne mit den Papieren, muss er diesen bei einem Verkauf der Aktien versteuern. Dabei unterliegt er der deutschen Abgeltungssteuer. Entsprechend muss er auf die Kursgewinne 25 Prozent Abgaben plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (insgesamt maximal 27, 98 Prozent) zahlen, wenn er seinen Freistellungsauftrag (801 Euro Alleinstehende, 1602 Euro zusammen veranlagte Partner) ausgeschöpft hat. Mit einer einmaligen Zahlung sind die Kapitalerträge dann pauschal abgegolten - deswegen Abgeltungsteuer. Die Steuer wird von der Depotbank direkt einbehalten
https://www.fundresearch.de/steuern/wie-...teuern.php
Ansonsten frag deinen Broker oder deinen Steuerberater nicht
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