(26.04.2021, 10:11)minenfuchs schrieb: Hats euch allen dadurch die Sprache verschlagen oder seid ihr schon im Ausland?
Nein, wir lassen die Dinge auf uns zukommen. Es sind immer noch zu viele Unbekannte im Spiel.
1. Es fehlt nach wie vor an dem berühmt-berüchtigten Erlaß des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden, wie denn nun das Gesetz in der Praxis für die verschiedenen Produkte angewendet werden soll.
2. Wir wissen nicht, wie die Finanzbehörden damit tatsächlich umgehen. Wird es wirklich Steuerbescheide geben, wo derjenige, der über's Jahr Verluste geschrieben hat, dafür auch noch Steuern zahlen soll? Oder werden die Finanzämter das Gesetz so in der Praxis gar nicht anwenden?
3. Und wenn doch, dann kommt es eben zum Rechtsstreit vor den Finanzgerichten, die ihrerseits die Regelung aller Wahrscheinlichkeit nach dem BVerG vorlegen, und dann MUSS dieses entscheiden und kann sich nicht mehr wie aktuell davor drücken.