(01.05.2021, 05:12)Never_Mind schrieb: Ein Grund zu Feiern: endlich wird die Politik zu mehr Klimaschutz gezwungen - (traurig, dass ein Gericht dafür notwendig ist und der normale Menschenverstand nicht ausreicht) Danke an die Kläger von GP, FFF, BUND, DU, PTP
Lieber Never_Mind, ich fürchte, Du hast da was mißverstanden.
Weder wird die Regierung zu "mehr Klimaschutz" (was immer das ist - wenn es 2 Grad wärmer wird, gibt es dann weniger Klima auf der Welt?) gezwungen, noch war es Aufgabe des Gerichts, das überhaupt zu beurteilen.
Das Gericht mußte lediglich die Frage beantworten, ob mit der aktuellen Regelung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen möglicherweise Grundrechte zukünftiger Generationen beschnitten werden oder nicht. Wobei hier nicht das Grundrecht auf "Klimaschutz" oder "Umweltschutz" oder ähnliches gemeint ist. Das steht nämlich gar nicht im Grundgesetz. Zu der Zeit, als das Grundgesetz geschrieben wurde, war das noch kein Thema. Würde man heute ein neues Grundgesetz schreiben müssen, würde da was anderes drin stehen als vor 70 Jahren und mit Sicherheit auch der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen in den Katalog mit aufgenommen werden. Andere Zeiten - andere Herausforderungen.
Die Kritik an den Bundesverfassungsrichtern - nein - den Bundesverfassungsrichter*innen - nein - den Bundesverfassungsrichtenden ist, daß sie ein bißchen die Hellseher gespielt haben und die Zukunft nach dem Stand der aktuellen Technik beurteilten. Denn ob zukünftige Generationen wirklich größere Einschränkungen zu erdulden haben oder ob dank neuer Erfindungen und Entwicklungen deren Freiheit sogar größer ist als die der heutigen Generationen, ist völlig offen.
Aus meiner Sicht maßt sich das Gericht hier etwas an, was es sich gar nicht anmaßen darf. Und das Ergebnis wird sein - wie jf2 schon zutreffend darstellte - noch mehr Planwirtschaft für noch mehr Jahre. Ob uns damit wirklich gedient ist....