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Solidaritaetszuschlag
#9
Notiz 

RE: Solidaritaetszuschlag

das Urteil ist gesprochen, der Soli ist weiterhin gültig für bestimmte Personen. Bin auch davon betroffen, weniger als Lohnsklave als durch die Einkünfte aus Kapitalvermögen.
meine jährliche Zahlungsverpflichtung hat etwa den Gegenwert eines Jahresabos von "Neues Deutschland" ...
Nur für Spaß: ab wann wird der Soli vierstellig? ab "Einkünften aus Kapitalvermögen" von 72.727€... und fünfstellig ab 727.273€

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whatever it takes


Nachrichten in diesem Thema
Solidaritaetszuschlag - von EMEUV - 04.03.2021, 17:31
RE: Solidaritaetszuschlag - von Honnete - 04.03.2021, 17:34
RE: Solidaritaetszuschlag - von TomJoe - 04.03.2021, 18:36
RE: Solidaritaetszuschlag - von Fundamentalist - 05.03.2021, 13:13
RE: Solidaritaetszuschlag - von TomJoe - 05.03.2021, 13:41
RE: Solidaritaetszuschlag - von Fundamentalist - 05.03.2021, 14:38
RE: Solidaritaetszuschlag - von bimbes - 05.03.2021, 19:43
RE: Solidaritaetszuschlag - von J R - 30.01.2023, 13:48
RE: Solidaritaetszuschlag - von jf2 - 05.03.2021, 19:17

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