(02.05.2020, 12:37)cubanpete schrieb: Na komm Deutschland, da schafft Ihr doch noch mehr!
Spanien ist sich an 20% gewohnt und jetzt werdens vermutlich noch einige mehr...
Wir können uns gerade nicht viel mehr leisten.
Eigentlich sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass die Behörden, Schadensersatz für ihre Maßnahmen zu leisten zu haben, woimmer, ein Bürger durch die Maßnahmen einen Schaden erleidet.
Unser Finanzminister greift hierzu aber mit dem Kurzarbeitergeld lieber auf die Reserven der Arbeitslosenversicherung zu.
Er vergreift sich also direkt an den Versicherungsreserven der Solidargemeinschaft aus Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Also soweit es sich um Arbeitsmangel handelt, der durch die Krise verursacht wurde, geht das ja in Ordnung.
Aber wenn ich behördlich Schulen und Kindergärten schliesse, und die Eltern jetzt aufgrund der geschlossenen Kindergärten nicht mehr arbeiten können, muss die Behörde eigentlich den Schaden aus Steuermitteln zahlen und darf sich nicht an den Versicherungsbeiträgen der Arbeitslosenversicherung vergreifen.
Bin gespannt, wann da die ersten Klagen losgehen.