Ich glaube das trifft nur auf ganz wenige zu.
Es heißt im § 210 sgb 6 unter Punkt 1:
Das Recht zur freiwilligen Versicherung hat jeder Selbstständige.
Für die Erstattung muss man wahrscheinlich dauerhaft Auswandern, wenn ich das richtig interpretiert habe.
Es heißt im § 210 sgb 6 unter Punkt 1:
Zitat:Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben,
Das Recht zur freiwilligen Versicherung hat jeder Selbstständige.
Für die Erstattung muss man wahrscheinlich dauerhaft Auswandern, wenn ich das richtig interpretiert habe.
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Dein Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anders.
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