(10.06.2019, 11:06)cordo schrieb: (...)
Begründung:
Das wertlose Ausbuchen bringt diverse Implikationen mit sich. Diese erschweren es (verunmöglichen es), den Verlust steuerlich geltend zu machen. Behandelt wird das Thema in den Einkommensteuerrichtlinien 2000, weiter klingelt es in meinem Kopf zum Thema Judikatur, wenn ich jetzt so daran denke (letzte Recherche dazu: Sommer 2017). Diese möglicherweise relevante Problematik möchte ich umschiffen.
(...)
Artikel zu einem relevanten Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2018:
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprech...87002.html
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Status der Revision vor dem BFH:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/775500/